Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
Der Abonnement-Ausweis ist übertragbar. Für die Bezahlung haftet die Person, auf deren Name der Ausweis ausgestellt ist. Das Abonnement gilt für eine Spielzeit. Es verlängert sich jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird.
Das Theater-Wahl-Abo und das Familien-Wahl-Abo können nur in der gebuchten Spielzeit eingelöst werden, in der es erworben wurde. Ein spielzeitübergreifendes Einlösen ist nicht möglich. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Wahl-Abo-Gutscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Das Wahl-Abo verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung besteht nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Vorlage der entsprechenden Nachweise. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommenen Gutscheine bzw. nicht aufgeführten Veranstaltungen werden auf Antrag der Kundin/dem Kunden teilerstattet.